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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung
zwischen dem Kunden und JobMatch - Unternehmensberatung & Personalvermittlung,
Ing. Mag. Johann Peters (im Folgenden JobMatch). Vorrangig gelten Bestimmungen
in mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
2. Änderungen
Änderungen der AGB erlangen mit Beginn des Monats, der der Verständigung des Kunden
als übernächster folgt, Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
des Kunden zu JobMatch, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei
JobMatch einlangt. Die Verständigung des Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm im
Rahmen der Geschäftsverbindung vereinbart worden ist.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch das Angebot von JobMatch an den Kunden und dessen schriftliche Annahme
(Auftragsbestätigung) bzw. mit der tatsächlichen Leistungserbringung seitens JobMatch zustande.
Ergeht nach Angebotslegung ein Suchauftrag an JobMatch, gelten die im letztgültigen Angebot
angeführten Konditionen als akzeptiert.
Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach den hier angeführten AGBs
4. Vertragsdauer
Der Vertrag gilt, solange nichts anderes bestimmt wurde, auf unbestimmte Zeit. Solche Verträge
können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragspartnern zum Ende eines
Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Sind Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen,
verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern
nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis
schriftlich aufkündigt.
5. Dienstleistungen von JobMatch
Personalvermittlung: Durch die Zusendung des vom Kunden erstellten Anforderungsprofils wird
JobMatch beauftragt die Datenbank nach übereinstimmenden Bewerbern zu durchsuchen. Die Unterlagen
möglicher Kandidaten werden dem Kunden als Vorschlag unterbreitet.
6. Entgelt
Als Berechnungsgrundlage wird das zu erwartende Brutto-Jahresgehalt incl. Sonderzahlungen herangezogen,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen
mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Werk- oder Dienstvertrages bzw. einer sonstigen derartigen
Vereinbarung unabhängig vom tatsächlichen Dienstantritt.
8. Sperrwirkung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten von vorgeschlagenen Bewerbern an Dritte weiterzugeben oder vorgeschlagene
Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der nächsten 2 Jahre ab Weitergabe der Daten von
JobMatch in ihrem Unternehmen, Tochterunternehmen oder Kundenunternehmen zu beschäftigen oder
an diese zu vermitteln.
9. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen pro Auftrag von JobMatch eine Rechnung.
JobMatch behält sich jedoch vor, die Rechnung bei geringen Aufträgen größere Gesamtrechnungen
zu stellen.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die in Rechnung gestellten Entgelte ohne Abzug innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf in der Rechnung angegebenem Konto von JobMatch gutgeschrieben
werden.
Im Falle des Verzugs ist JobMatch berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
10. Einwendungen
Im Fall von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen
hat der Kunde seine Einwendungen binnen vier Wochen (Datum des Poststempels) ab Rechnungsdatum
schriftlich einzubringen, andernfalls die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt gilt.
11. Haftung von JobMatch
JobMatch haftet nicht soweit ihr Selbst oder gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
lediglich leichte Fahrlässigkeit zu Last zu legen ist.
12. Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und nicht zwingender
Verweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Steyr (ausg. §14 KSchG).
Stand 1. Jänner 2002